ANWALT FAMILIENRECHT MÜNCHEN

BERATUNG UND HILFE IM AUSNAHMEZUSTAND

Die anwaltliche Beratung im Familienrecht erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mit meiner Spezialisierung biete ich Ihnen eine stets persönliche, kompetente Beratung, individuelle Lösungen und eine engagierte Vertretung Ihrer Interessen – immer mit Blick auf Ihre Bedürfnisse.


Kontaktieren Sie mich für ein vertrauensvolles Erstberatungsgespräch in den wir die weiteren Schritte miteinander besprechen.


Tel +49 89 23522545


TRENNUNG, SCHEIDUNG UND VIELE OFFENE FRAGEN

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IHRE FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT IN MÜNCHEN

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt langjährige praktische Erfahrung und aktuelle Fortbildungen voraus und belegt damit eine besondere fachliche Expertise im Familienrecht. Meine Leistungen als Rechtsanwalt im Familienrecht umfassen:


  • ausführliche Beratung bei Trennung und Scheidung und damit zusammenhängenden Themen
  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung
  • Begleitung von Veränderungsprozessen und außergerichtlicher Einigung
  • gerichtliche Verfahren, zum Beispiel zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgerecht und Sorgerechtssverfahren
  • Umgangsregelungen und gerichtliche Verfahren zum Umgang


Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Jugendamt und sonstigen Verfahrensbeteiligten.

KONTAKT ERSTBERATUNG

Sie finden meine Kanzlei im Münchner Osten, Bogenhausen, Denning, Englschalking

  • nahe Arabellapark/Cosimabad
  • U-Bahn Haltestelle Arabellapark (U4)/ Cosimabad (Linien 16/17), Bus 154, 183, 184
  • Parkplätze vorhanden


Wimmerstraße 5

81927 München

Tel +49 8923522545

Fax +49 89 553821

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ANRUF

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Eine einvernehmliche Scheidung ist eine schnelle, kostengünstigere und unkomplizierte Möglichkeit, die Ehe zu beenden, wenn sich beide Partner über die Trennung einig sind.
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Rechtsanwältin Jutta Engels