FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT

IHRE FAMILIENANWÄLTIN IN MÜNCHEN

Bei Trennung und bevorstehender Scheidung sind mitunter sehr viele Themen zu klären: Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern, Haushalt- und Vermögensauseinandersetzung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc.

Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über besondere Erfahrung und Expertise im Familienrecht sowohl in der außergerichtlichen Beratung und Begleitung von Veränderungsprozessen als auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren. Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder der Klärung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Jugendamt und sonstigen Verfahrensbeteiligten. 

Gerade im Familienrecht ist eine lösungsorientierte und einfühlsame Beratung unerlässlich. Bei Trennung und Scheidung sollte es insbesondere zu Gunsten gemeinsamer Kinder darum gehen, eine für alle Beteiligte vertretbare Lösung zu finden. Daher ist eine einvernehmliche Regelung zu Fragen wie etwa Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht und Umgang sowie Zugewinn stets mein oberstes Ziel. Als Fachanwältin im Familienrecht berate ich Sie mit Erfahrung und stets aktuellem Wissen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Scheitert eine außergerichtliche Einigung, so können Sie auch im Rahmen eines Verfahrens vor dem zuständigen Familiengericht - sei es in München, Bayern oder deutschlandweit - auf mich zählen. Alles zu seiner Zeit: verhandeln, solange eine Einigung realistisch ist, aber notfalls auch mit harten Bandagen kämpfen.

Sie planen, sich von Ihrem Partner zu trennen oder sind bereits getrennt und wollen die Scheidung?

Dann gibt es Einiges zu besprechen. Wie kann ich Sie unterstützen?

  • Was zu tun ist: Vereinbaren Sie mit mir einen schnellen Termin zur Erstberatung
  • Ich bin Ihre Ansprechpartnerin: Persönliche, vertrauliche und einfühlsame Betreuung Ihrer Angelegenheit
  • So geht es weiter: Sicherheit für Sie durch Klärung der nötigen Schritte im Einklang mit der aktuellen Rechtslage
  • Was ich für Sie tun kann: Beratung und Vermittlung sowie gerichtliche Vertretung im Streitfall
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch können wir Themen wie Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt, Haushaltsgegenstände), Umgang und Sorge für die Kinder, Zugewinn und Zugewinnausgleich, etc. besprechen und das weitere Vorgehen gemeinsam planen. 

Kontaktieren Sie mich gerne für ein zunächst unverbindliches Beratungsgespräch und wir klären gemeinsam die notwendigen Schritte.
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