Nutzen Sie meine Erfahrung für Ihre erfolgreiche Kündigungsschutzklage!
SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MÜNCHEN BOGENHAUSEN?
FACHANWÄLTIN IM ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Der Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht setzt ein stets aktuelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern, außergerichtlich (Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite) und vor dem Arbeitsgericht voraus. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen.
KÜNDIGUNG, KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE, AUFHEBUNGSVERTRAG
Haben Sie eine Kündigung oder das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhalten? Unterschreiben Sie das Angebot nicht, lassen Sie sich zuerst beraten, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Unter dem untenstehenden Formular können Sie mich direkt kontaktieren und erhalten umgehend Informationen von mir, was jetzt zu tun ist.
KÜNDIGUNG ODER AUFHEBUNGSVERTRAG ERHALTEN?
ABFINDUNG BEI BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht. Meist ist die Höhe der Abfindung abhängig von der im Einzelfall richtigen Verhandlungsstrategie. Es ist daher immer ratsam, die fachliche Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Mitunter ist eine Kündigung und ein Kündigungsschutzverfahren durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber vermeidbar. Eine Beendigung ist häufig auch im Rahmen eines einvernehmlichen sogenannten Aufhebungsvertrages möglich. Ich verhandele für Sie die besten Konditionen.
Ihnen wurde bereits ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Unterschreiben Sie aber erst einmal nichts, Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen! Viele Arbeitgeber scheuen das mit einer Kündigung und Kündigungsschutzklage einhergehende Prozessrisiko und sind daher bei einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag zu hohen Abfindungszahlungen bereit.
Ich empfehle Ihnen, ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen, so erreichen Sie möglicherweise eine höhere Abfindung und vermeiden eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch weitere wichtige Punkte einer Aufhebungsvereinbarung bespreche ich gerne mit Ihnen und verhandele für Sie das optimale Ergebnis.
Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.
FÜR EIN ERSTES BERATUNGSGESPRÄCH
KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE
Sie finden meine Kanzlei im Münchner Osten, Bogenhausen/Englschalking
- nahe Arabellapark/Cosimabad
- U-Bahn Haltestelle Arabellapark (U4)
- Trambahn-Haltestelle Cosimabad (Linien 16/17)
- Bus 154, 183, 184
- Parkplätze vorhanden

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auch bei sonstigen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie etwa:
- Erstellen und Überprüfen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag, Prüfung einzelner Arbeitsvertragsklauseln
- Überprüfung von Abmahnungen
- Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
- Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten München und deutschlandweit
- Beendigung des Arbeitsverhältnis, Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung
- Alle Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, Elternteilzeit, Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice
- Zahlungsklagen ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlung
- Erteilung und Prüfung des Arbeitszeugnis
- Mobbing: Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
- Fragen zu Zielvereinbarungen, leistungsorientierter Vergütung, variabler Vergütung
- Kollektivrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, Betriebsänderungen im Rahmen von Unternehmensänderungen (Stilllegung, Restrukturierung, etc.)
Sie sind Betriebsrat und benötigen fachkundigen Rat zu Mitbestimmung und Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz?
Neben der Bearbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen, der Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, vertrete ich Betriebsräte und Gremien im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren, bei der Durchführung von Einigungsstellen oder Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.