SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MÜNCHEN BOGENHAUSEN?

Schildern Sie unverbindlich Ihr Anliegen

Über das untenstehende Formular können Sie mich unverbindlich und kostenfrei direkt per E-Mail kontaktieren und erhalten umgehend Informationen von mir, was jetzt zu tun ist.

KÜNDIGUNG ERHALTEN?

Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Der Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht setzt ein stets aktuelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern, außergerichtlich (Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite) und vor dem Arbeitsgericht voraus.



IHRE VORTEILE MEINER KANZLEI

Erfahrung,

Fachwissen

  • aus über tausend Gerichtsterminen und
  • außergerichtlichen Verhandlungen fast
  • ausschließlich auf Arbeitnehmerseite


Kurzfristige Termine

  • geringe Wartezeiten für Besprechungen
  • Telefontermine ohne Wartezeit
  • kurzfristige Mandatsannahme und Bearbeitung


Persönlicher Kontakt

  • ich bin Ihre Sachbearbeiterin und ihre direkten Ansprechpartnerin
  • kein Abwimmeln im Sekretariat
  • direkte Erreichbarkeit per Mail

Transparenz, Kostenschutz

  • Ihre Fragen kläre ich verständlich
  • Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falles schätze ich realistisch ein
  • über anfallende Kosten kläre ich Sie transparent auf

KÜNDIGUNG UND AUFHEBUNGSVERTRAG

Haben Sie eine Kündigung oder das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhalten?

Unterschreiben Sie   bitte nicht! Es drohen erhebliche Nachteile.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages birgt viele Risiken. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht unter Druck setzten und zunächst anwaltlich beraten, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. und Nachteile, wie etwa eine Sperrzeit beim ALG I zu vermeiden.


Hat der Arbeitgeber gleich gekündigt, verlieren Sie keine Zeit. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, muss dies innerhalb von drei Wochen erfolgen.

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen und die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens einer Kündigungsschutzklage, bei Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen.

Nutzen Sie meine Erfahrung für Ihre erfolgreiche Klage!

Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.



FÜR EIN ERSTES BERATUNGSGESPRÄCH
KONTAKTIEREN SIE MICH GERNE

unter Tel +49 89 23522545

info@engels-recht.de

Sie finden meine Kanzlei im Münchner Osten, Bogenhausen/Englschalking

  • nahe Arabellapark/Cosimabad
  • U-Bahn Haltestelle Arabellapark (U4)
  • Trambahn-Haltestelle Cosimabad (Linien 16/17)
  • Bus 154, 183, 184
  • Parkplätze vorhanden
KONTAKT
Rechtsanwältin Jutta Engels

SIE SUCHEN EINEN ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN MÜNCHEN BOGENHAUSEN?

Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Der Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht setzt ein stets aktuelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern, außergerichtlich  (Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite) und vor dem Arbeitsgericht voraus.

KÜNDIGUNG, AUFHEBUNGSVERTRAG

Haben Sie eine Kündigung oder das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhalten? Unterschreiben Sie das Angebot nicht! Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages birgt viele Risiken. Lassen Sie sich daher von der Arbeitgeberseite nicht unter Druck setzten und zunächst anwaltlich beraten, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

ABFINDUNG

Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht. Meist ist die Höhe der Abfindung abhängig von der im Einzelfall richtigen Verhandlungsstrategie. Es ist daher immer ratsam, die fachliche Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.


Lesen Sie hier in meinem BLOG  mehr zum Thema Abfindung...

KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Auch im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen berate ich Sie umfassend. Ich erziele ich für Sie Beendigungsregelungen unter Zahlung bester Abfindungen.

Auch wenn Sie nach dem Erhalt einer Kündigung vielleicht verunsichert sind und viele Fragen haben, Sie sollten schnell reagieren: mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht können Sie sich grundsätzlich nur innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wehren.

Wurde Ihnen von Arbeitgeberseite ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie sollten sich dringend beraten lassen, bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages drohen erhebliche Nachteile.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und berate Sie in Zusammenhang mit Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Ich bespreche mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Fragen und das weitere gemeinsame Vorgehen.

Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.
   
Jetzt anrufen


AUFHEBUNGSVERTRAG



Mitunter ist eine Kündigung und ein Kündigungsschutzverfahren durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber vermeidbar. Eine Beendigung ist häufig auch im Rahmen eines einvernehmlichen sogenannten Aufhebungsvertrages möglich. Ich verhandele für Sie die besten Konditionen.



Ihnen wurde bereits ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?


Unterschreiben Sie erst einmal nichts, Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen! Viele Arbeitgeber scheuen das mit einer Kündigung und Kündigungsschutzklage einhergehende Prozessrisiko und sind daher bei einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag zu hohen Abfindungszahlungen bereit. 


Ich empfehle Ihnen, ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen, so erreichen Sie möglicherweise eine höhere Abfindung und vermeiden eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch weitere wichtige Punkte einer Aufhebungsvereinbarung bespreche ich gerne mit Ihnen und verhandele für Sie das optimale Ergebnis.



Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.


Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

Jetzt anrufen


Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auch bei sonstigen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie etwa:


  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag,  Prüfung einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Überprüfung von Abmahnungen
  • Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten München und deutschlandweit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnis, Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung
  • Alle Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, Elternteilzeit, Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice
  • Zahlungsklagen ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlung 
  •    Erteilung  und Prüfung des Arbeitszeugnis
  • Mobbing: Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
  • Fragen zu Zielvereinbarungen, leistungsorientierter Vergütung, variabler Vergütung   
  • Kollektivrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, Betriebsänderungen im Rahmen von Unternehmensänderungen (Stilllegung, Restrukturierung, etc.)


Sie sind Betriebsrat und benötigen fachkundigen Rat zu Mitbestimmung und Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz?


Neben der Bearbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen, der Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, vertrete ich Betriebsräte und Gremien im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren, bei der Durchführung von Einigungsstellen oder Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.


Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.


Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.



Jetzt anrufen