ANWALT FAMILIENRECHT MÜNCHEN BOGENHAUSEN
BERATUNG UND HILFE IM AUSNAHMEZUSTAND DURCH IHRE FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT MÜNCHEN
Die anwaltliche Beratung im Familienrecht erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Mit meiner Spezialisierung biete ich Ihnen eine stets persönliche, kompetente Beratung, individuelle Lösungen und eine engagierte Vertretung Ihrer Interessen – immer mit Blick auf Ihre Bedürfnisse.
Kontaktieren Sie mich für ein vertrauensvolles Erstberatungsgespräch in den wir die weiteren Schritte miteinander besprechen.
IHRE FACHANWÄLTIN
FÜR FAMILIENRECHT
IN MÜNCHEN
Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt langjährige praktische Erfahrung und aktuelle Fortbildungen voraus und belegt damit eine besondere fachliche Expertise im Familienrecht. Meine Leistungen als Rechtsanwalt im Familienrecht umfassen:
- ausführliche Beratung bei Trennung und Scheidung und damit zusammenhängenden Themen
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung
- gerichtliche Verfahren, zum Beispiel zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Sorgerecht und Sorgerechtssverfahren
- Umgangsregelungen und gerichtliche Verfahren zum Umgang
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Jugendamt und sonstigen Verfahrensbeteiligten.
Einfach, schnell und konfliktfrei
Eine einvernehmliche Scheidung ist eine schnelle, kostengünstigere und unkomplizierte Möglichkeit, die Ehe zu beenden, wenn sich beide Partner über die Trennung einig sind. Lesen Sie
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Wimmerstraße 5
81927 München
- nahe Arabellapark/Cosimabad
- U-Bahn Haltestelle Arabellapark (U4)/ Cosimabad (Linien 16/17), Bus 154, 183, 184
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Ausführliche Beratung bei Trennung und Scheidung
Als Einzelanwältin mit Spezialisierung im Familienrecht biete ich Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung bei Trennung und Scheidung. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Klarheit zu gewinnen und tragfähige Lösungen für Ihre persönliche Situation zu finden – sei es im Hinblick auf Unterhalt, Vermögen, Kinder oder die rechtliche Gestaltung der Trennung.
Lesen Sie im Folgenden zu den wesentlichen Themenbereichen:
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
Bei einer Trennung stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Anspruch auf Unterhalt besteht. Der Trennungsunterhalt sichert den finanziellen Bedarf eines Ehepartners während der Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung ab. Er soll dazu beitragen, den Lebensstandard, der während der Ehe bestand, zumindest teilweise aufrechtzuerhalten.
Der nacheheliche Unterhalt hingegen betrifft den Zeitraum nach der Scheidung. Anspruch darauf kann bestehen, wenn einer der Ehepartner aufgrund von Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter oder wegen mangelnder Erwerbsfähigkeit nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Dabei spielen Faktoren wie die Dauer der Ehe, die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Parteien und die Lebensverhältnisse während der Ehe eine zentrale Rolle. Der Aufstockungsunterhalt ist eine besondere Variante des nachehelichen Unterhalts. Er greift, wenn der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat, das aber nicht ausreicht, um seinen angemessenen Lebensunterhalt zu decken. Hier kann der andere Ehepartner auch weiterhin verpflichtet sein, den Lebensunterhalt aufzustocken.
Kindesunterhalt
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame Verantwortung für die Kinder bestehen, auch in finanzieller Hinsicht. Der Kindesunterhalt dient dazu, den laufenden Bedarf des Kindes zu decken, also Kosten für Ernährung, Kleidung, Bildung, Betreuung und Freizeit zu sichern. Der Anspruch richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und der Höhe des Einkommens der Eltern.
Die Höhe des Kindesunterhalts wird dabei in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils bestimmt. Dabei wird unterschieden zwischen Barunterhalt, wenn das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt, und Naturalunterhalt, wenn ein Elternteil das Kind überwiegend betreut.
Zusätzlich können auch Mehrbedarf oder Sonderbedarf geltend gemacht werden, etwa bei Klassenfahrten, medizinischen Behandlungen oder Nachhilfe.
Ich berate Sie umfassend zu Fragen der Berechnung, Geltendmachung oder Abwehr von Kindesunterhalt. Auch bei der Anpassung bestehender Unterhaltstitel vertrete ich Ihre Interessen engagiert und mit langjähriger Erfahrung.
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Wenn Unterhaltsansprüche nicht freiwillig erfüllt werden oder Uneinigkeit über die Höhe besteht, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt.
In einem gerichtlichen Verfahren wird der Unterhalt auf Grundlage des jeweiligen Bedarfs und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geprüft und festgesetzt. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensver-hältnisse. Es kann ein Titel - sei es ein gerichtlicher Beschluss oder Vergleich - erwirkt werden, der dann auch Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändung sein kann, wenn Zahlungen nicht erfolgen.
Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der außergerichtlichen Aufforderung bis zur gerichtlichen Geltendmachung und ggf. Vollstreckung. Ziel ist es, Ihre Ansprüche rechtssicher, effizient und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen zu realisieren.
Umgangsregelungen und gerichtliche Verfahren zum Umgang
Nach einer Trennung oder Scheidung hat ein Kind in der Regel Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass der Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil bestehen bleibt und eine stabile Beziehung auch weiterhin möglich ist. Gleichzeitig besteht auch eine Pflicht zum Umgang, sofern dieser dem Kindeswohl dient. Allerdings ist diese Verpflichtung kaum durchsetzbar, sofern der entsprechende Wille fehlt.
Kommt es zwischen den Eltern zu Meinungsverschiedenheiten über Umfang, Zeiten oder konkrete Ausgestaltung des Umgangs, unterstütze ich Sie bei der Entwicklung einvernehmlicher Regelungen. Lässt sich keine Lösung finden, kann das Familiengericht eine verbindliche Umgangsregelung treffen. Dabei steht stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Auch Fragen zu begleitetem Umgang, Ferienregelungen und besonderen Bedarfssituationen können dabei eine Rolle spielen. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren – mit dem nötigen Augenmaß und der Erfahrung aus zahlreichen familienrechtlichen Verfahren.
Sorgerecht und Sorgerechtsverfahren, Inobhutnahmen
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung oder Scheidung grundsätzlich bestehen. Es umfasst alle wesentlichen Entscheidungen im Leben des Kindes – etwa zur Gesundheit, zur schulischen Entwicklung oder dem Aufenthaltsort.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll oder notwendig sein, eine abweichende Regelung zu treffen, also etwa die Übertragung der alleinigen Sorge oder einzelner Teilbereiche des Sorgerechts auf einen Elternteil.
Konflikte im Zusammenhang mit dem Sorgerecht sollten möglichst einvernehmlich gelöst werden – im Interesse des Kindes. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils. Maßgeblich ist dabei immer das Kindeswohl. In gerichtlichen Sorgerechtsverfahren werden in der Regel auch Jugendamt oder Verfahrensbeistände, also eigene Vertreter der Kinder, beteiligt.
Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten zum Thema Sorgerecht, auch bei Inobhutnahmen. Ich vertrete Sie engagiert in außergericht-lichen Verhandlungen wie auch im gerichtlichen Verfahren. Mein Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl rechtlich abgesichert als auch kindgerecht sind.
Zugewinnausgleich, Vermögensauseinander-setzung, Hausrat
Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, wie gemeinsames Vermögen aufzuteilen ist. Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, besteht häufig ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Um dies herauszufinden wird ermittelt, wie sich das jeweilige Vermögen der Ehepartner während der Ehezeit entwickelt hat. Grob gesagt, der Partner mit dem höheren Zugewinn ist verpflichtet, die Differenz zur Hälfte auszugleichen.
Neben dem Zugewinnausgleich ist auch die Vermögensauseinandersetzung ein wesentlicher Bestandteil der Trennung. Hierbei geht es um gemeinsames Eigentum – etwa Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge oder Wertgegenstände – und deren gerechte Aufteilung. Auch der Hausrat, also alle Gegenstände des täglichen Lebens wie Möbel, Haushaltsgeräte oder sonstige Ausstattung, muss häufig aufgeteilt werden. Oft bestehen dann Unklarheiten darüber, was gemeinsam angeschafft wurde und wem bestimmte Gegenstände zustehen.
Ich berate Sie umfassend zu allen Fragen der Vermögenstrennung, prüfe Ihre Ansprüche im Zugewinnausgleich und unterstütze Sie bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung einer fairen Regelung – mit einem klaren Blick auf wirtschaftliche und rechtliche Aspekte.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er soll sicherstellen, dass beide Ehepartner im Alter gleichmäßig von den während der Ehezeit aufgebauten Altersvorsorgen profitieren – unabhängig davon, wer sie erworben hat.
In der Regel wird automatisch im Rahmen dies Scheidungsverfahrens der Versor-gungsausgleich vom Familiengericht durchgeführt. Ausgeglichen werden dabei gesetzliche Rentenansprüche, aber auch betriebliche und private Altersvorsorge-verträge.
Es gibt allerdings Konstellationen, in denen ein Ausschluss oder eine abweichende Regelung sinnvoll sein kann, etwa bei sehr kurzen Ehen oder im Zuge einer notariellen Scheidungsfolgen-vereinbarung.
Ich berate Sie zu allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich, prüfe, ob ein Ausgleich in Ihrem Fall angemessen oder verzichtbar ist, und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren. Mein Ziel ist es, eine faire und rechtssichere Lösung für Ihre Zukunft zu erreichen.
Kontaktieren Sie mich für ein vertrauensvolles Erstberatungsgespräch in den wir die weiteren Schritte miteinander besprechen.